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VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarrechtsstreit (Baurecht); Klagebefugnis (verneint); Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07
Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907
Ein Gebietserhaltungsanspruch schützt die Klägerinnen nicht, nachdem das Grundstück der Klägerinnen nicht im Plangebiet und auch nicht im selben Bebauungsplan liegt, in dem das genehmigte Vorhaben zur Ausführung gelangen soll (vgl. BVerwG vom 18.12.2007, Az.: 4 B 55/07, NVwZ 2008, 427). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907
Bereits in seinem Beschluss vom 9. November 1979, Az. 4 N 1/78, 4 N 2/79, 4 N 3/79, 4 N 4/79, BayVBl. 1980, 88 hat das Bundesverwaltungsgericht hervorgehoben, dass es in der Natur der Sache liege, dass planerische Festsetzungen auf Marktchancen und Erwerbschancen Einfluss nehmen, nämlich in der einen Richtung Chancen eröffnen und in einer anderen Richtung Chancen beseitigen. - BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907
In seinem Beschluss vom 26. Februar 1997, Az. 4 NB 5/97, NVwZ 1997, 683, hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf den Beschluss vom 18. März 1994 ausdrücklich festgestellt, dass sich das Bauplanungsrecht gegenüber der Wahrung von Wettbewerbsinteressen neutral verhalte und hat dies auch in seinem erst jüngst ergangenen Urteil vom 17. Dezember 2009, Az. 4 C 1/08, NVwZ 2010, 587, insoweit auch im Hinblick auf die in das Baugesetzbuch eingefügte Vorschrift des § 34 Abs. 3 BauGB bekräftigt.
- BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907
In dem Beschluss vom 18. März 1994, Az. 4 NB 24/93, NVwZ 1994, 683, hat das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung fortgeführt und insoweit ausgeführt, dass es auch Interessen geben könne, denen gegenüber sich die Rechtsordnung, jedenfalls was ihre Relevanz für die Bauleitplanung betreffe, bewusst neutral verhalten wolle, wie z.B. gegenüber den Wettbewerbsinteressen von Einzelhandelsunternehmen, obwohl sie in tatsächlicher Hinsicht nicht als geringfügig anzusehen seien. - BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7 …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907
In seinem Beschluss vom 26. Februar 1997, Az. 4 NB 5/97, NVwZ 1997, 683, hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf den Beschluss vom 18. März 1994 ausdrücklich festgestellt, dass sich das Bauplanungsrecht gegenüber der Wahrung von Wettbewerbsinteressen neutral verhalte und hat dies auch in seinem erst jüngst ergangenen Urteil vom 17. Dezember 2009, Az. 4 C 1/08, NVwZ 2010, 587, insoweit auch im Hinblick auf die in das Baugesetzbuch eingefügte Vorschrift des § 34 Abs. 3 BauGB bekräftigt. - BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90
Verschlechterung der Wettbewerbssituation kein schutzwürdiger Nachteil i.S. von § …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907
Zu der vom Klägervertreter angesprochenen "Verödung" hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 16. Januar 1990, Az. 4 NB 1/90, NVwZ 1990, 555, ausgeführt, dass die Frage, ob jeder einzelne Gewerbetreibende oder gar jeder Eigentümer eines Geschäftshauses, wie die Klägerinnen, verlangen könne, dass ein privates Interesse an der Beibehaltung der für ihn vorteilhaften Situation bei der im Rahmen der Planung eines Sondergebietes gebotenen Abwägung berücksichtigt werde, grundsätzlich zu verneinen sei, denn der einzelne Gewerbetreibende habe weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert werde noch sei sein dahingehendes Interesse schutzwürdig, weil er mit neuer Konkurrenz ständig rechnen müsse. - OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2009 - 1 KN 15/08
Rechtschutzbedürfnis trotz fehlender rechtlicher Möglichkeit zur Verbesserung der …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907
Ebenfalls in neuester Zeit hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 22. Oktober 2009, Az.: 1 KN 15/08 - juris - entschieden, dass Konkurrenzschutzinteressen im öffentlichen Baurecht nicht geschützt würden. - VGH Bayern, 05.04.2011 - 14 N 09.2434
Zur Antragsbefugnis von Eigentümern außerhalb des Plangebietes liegender …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907
Hinsichtlich des Verstoßes gegen § 30 Abs. 1 BauGB wiederholt der Klägervertreter im Wesentlichen sein im angestrengten Normenkontrollverfahren (Az.: 14 N 09.2434) gemachtes Vorbringen im Hinblick auf die geltend gemachte Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. ... "... - Fachmarktzentrum, nördlich des Gymnasiums" des Beigeladenen zu 2). - VGH Bayern, 14.01.2003 - 14 CS 02.2395
Beschwerde, Nachbar, Nachbareigenschaft, Einzelhandelsgeschäfte, …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907
Sofern die Klägerinnen meinen, dass ein Abwehranspruch unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bestehe, weil ansonsten Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu Lasten der Klägerinnen in einem solchen Maße "ausgehöhlt" werde, ist auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 2003, Az. 14 CS 02.2395 - juris -, zu verweisen.
- VGH Bayern, 01.03.2016 - 15 CS 16.244
Antragsbefugnis wegen Wertminderung eines Grundstücks
Der einzelne Gewerbetreibende - hier die Antragstellerin - hat weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert wird, noch ist sein dahin gehendes Interesse schutzwürdig, weil er mit neuer Konkurrenz ständig rechnen muss (…im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung vgl. BVerwG, U. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18 = juris Rn. 10;… BayVGH, B. v. 14.1.2003 - 14 CS 02.2395 - juris Rn. 7;… BayVGH, B. v. 14.10.2015 - 15 ZB 15.1404 - juris Rn. 18; VGH BW, B. v. 15.8.1989 - 8 S 1863/89 - NVwZ 1990, 575;… HessVGH, B. v. 12.8.2013 - 3 B 1219/13 - juris Rn. 2;… VG München, B. v. 15.12.2008 - M 8 SN 08.5023 - juris Rn. 16; VG Ansbach, U. v. 22.7.2010 - AN 18 K 09.01907 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, B. v. 10.5.2005 - W 5 S 05.360 - juris Rn. 29;… VG Minden, B. v. 18.2.2005 - 1 L 83/05 - juris Rn. 8;… zur mangelnden Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 VwGO im Falle eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan vgl. BVerwG, B. v. 16.1.1990 - 4 NB 1/90 - NVwZ 1990, 555 = juris Rn. 5; BVerwG, B. v. 26.2.1997 - 4 NB 5/97 - NVwZ 1997, 683 = juris;… BVerwG, U. v. 3.4.2008 - 4 CN 4/07 - Rn. 19;… BayVGH, U. v. 5.4.2011 - 14 N 09.2434 - juris Rn. 28 ff.;… BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 2 NE 12.2012 - juris Rn. 10 ff.;… HessVGH, U. v.13.2.2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 23 ff.;… OVG NW, U. v. 3.12.2015 - 2 D 91/14.NE - juris Rn. 38 ff.). - VG Ansbach, 07.07.2011 - AN 18 K 10.02331
Zustellungsersetzende öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung; Ablauf der …
Wie sich aus den Klageverfahren AN 18 K 09.01907 ergebe, könne sich unter dem Gesichtspunkt der Veränderung des Kaufkraftflusses eine Nachbareigenschaft ergeben.Verwaltungsgerichtshof, Az. 14 CS 11.263, Band 1 und 2 und Az. ...; Bauakten und Baupläne des Landratsamtes ...: ..., ... und ... und die Akten des VG Ansbach: AN 18 S 10.02407 sowie AN 18 K 09.01907.
- VG Weimar, 15.10.2013 - 7 K 1366/11
Immissionsschutzrecht; Biogasanlage; Klagebefugnis; Einwirkungsbereich; …
Mögliche Beeinträchtigungen können grundsätzlich nur die in eigenen Rechten Betroffenen selbst geltend machen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 18. Auf. 2012, zu § 42 Rdnrn. 59, 65f.; vgl. auch VG Weimar, Urteile vom 20.09.2012 - 7 K 143/10.We, 7 K 1668/09.We und 7 K 61/10.We - vgl. etwa auch VG Ansbach, Urteil vom 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907 - juris Rdnr. 62). - VG Ansbach, 17.01.2011 - AN 18 S 10.02407
Baugenehmigung; zustellungsersetzende öffentliche Bekanntmachung; im gleichen …
Wie sich aus den Klageverfahren AN 18 K 09.01907 ergebe, könne sich unter dem Gesichtspunkt der Veränderung des Kaufkraftflusses eine Nachbareigenschaft ergeben.